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AGB

INHALT DES ANGEBOTS

Löffelöhrchen übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden beziehen, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen entstanden sind, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen oder zu löschen

 

Haftung im Tages-Café-Geschäft

Das Löffelöhrchen ist ein Café mit Spieleangeboten für Kinder. Bei den Spielangeboten handelt es sich lediglich um ein Angebot für die Kinder und nicht um eine Kinderbetreuung. Die Aufsichtspflicht und Haftung über die Kinder liegt bei den Eltern. Die Eltern werden im Eingangsbereich mit einem Infoschild auf Ihre Aufsichtspflicht hingewiesen. 

 

VERTRAGSGEGENSTAND BEI VERANSTALTUNGEN

 

Die Parteien vereinbaren die Zusammenarbeit auf der Grundlage eines Angebots durch Löffelöhrchen. Mit der Annahme des Angebots durch den Kunden erteilt dieser den Auftrag an Löffelöhrchen, die im Angebot aufgeführten Leistungen auszuführen.

 

Löffelöhrchen bietet ggf. ein Unterhaltungsprogramm für Kinder an, keine Betreuung im Sinne einer Beaufsichtigung bzw. einer Inobhutnahme der Kinder. Die Teilnahme am Kinderprogramm erfolgt auf eigenes Risiko. Die Aufsichtspflicht für die Kinder liegt während der gesamten Veranstaltung bei den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten der Kinder bzw. beim Kunden.

 

Löffelöhrchen übernimmt keine Verantwortung dafür, wenn Kinder den Aktionsbereich bzw. das Veranstaltungsgelände verlassen.

 

Weiter übernimmt Löffelöhrchen keine Verantwortung für Schäden oder Unfälle auf dem Aktionsgelände, sofern diese nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Unterhaltungsprogramm stehen.

 

LEISTUNGSUMFANG BEI VERANSTALTUNGEN

 

(1) Die von Löffelöhrchen zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem erteilten Auftrag.

 

(2) Sofern Löffelöhrchen an der Erfüllung des Auftrages gehindert sein sollte, verpflichtet sich Löffelöhrchen, den Dienstberechtigten rechtzeitig vorher darüber zu informieren.

 

(3) Löffelöhrchen behält sich das Recht vor, Leistungen, die zur Erfüllung des Auftrages beitragen, selbst wiederum bei Dritten einzukaufen. Dafür schließt Löffelöhrchen je nach Einzelfall Dienstleistungsverträge mit Dritten ab. Das Dienstleistungsverhältnis zwischen Löffelöhrchen und dem Kunden bleibt davon unberührt, so dass Löffelöhrchen alleiniger Vertragspartner des Kunden ist.

 

PFLICHTEN DES KUNDEN BEI VERANSTALTUNGEN

 

Der Kunde weist die Besucher der Veranstaltung in angemessener Form darauf hin, dass es sich bei dem Programm von Löffelöhrchen um ein künstlerisches Unterhaltungsangebot für die Kinder handelt und nicht um eine dauerhafte Betreuung bzw. Beaufsichtigung der Kinder. Die Aufsichtspflicht liegt werden der gesamten Veranstaltung bei den Eltern/Erziehungsberechtigten.

 

Der Kunde hat die von Löffelöhrchen in Rechnung gestellten Leistungen innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung zu zahlen. Die Höhe der Leistungsvergütung ergibt sich aus dem Auftrag, den der Kunde Löffelöhrchen erteilt hat.

 

RÜCKTRITT VOM VERTRAG DURCH DEN KUNDEN BEI VERANSTALTUNGEN

 

Zieht der Kunde einen bereits erteilten Auftrag zurück, so hat er Löffelöhrchen unverzüglich über den Rücktritt zu informieren. Zieht der Kunde einen bereits erteilten Auftrag aus Gründen zurück, die Löffelöhrchen nicht zu verantworten hat, stellt Löffelöhrchen Stornogebühren in Rechnung, weil für den vorgesehenen Termin u. U. andere Buchungen abgelehnt wurden. Die Stornogebühren betragen bei einem Rücktritt von:

 

bis zu 6 Wochen vor dem geplanten Termin: 30% der Auftragssumme

bis zu 3 Wochen vor dem geplanten Termin: 50 % der Auftragssumme

bis 10 Tage vor dem geplanten Termin: 75 % der Auftragssumme

Bei einer Rücknahme des Angebots von weniger als 10 Tagen vor dem geplanten Termin wird die gesamte Auftragssumme fällig.

 

ABSAGEN AUFGRUND HÖHERER GEWALT

 

Wird eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt (Naturkatastrophen, Unwetter, Streik, etc.) entfallen die Stornogebühren.

 

RECHTSWIRKSAMKEIT DIESER AGB (SALVATORISCHE KLAUSEL)

 

Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

 

 

Stand 01/11/2022.

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